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Kaufvertrag, Gewährleistung und
Haftung
Die Rechte des Käufers
Ob Sie ein Fernsehgerät oder eine Tüte Milch, ein Paar Schuhe oder ein Auto kaufen, in
jedem Fall schließen Sie mit dem Händler einen Kaufvertrag ab. Aus diesem Kaufvertrag
entstehen auf beiden Seiten bestimmte Rechte und Pflichten. Der Verkäufer muß dem
Käufer die Sache fehlerfrei liefern, der Käufer ist andererseits verpflichtet, den Kaufpreis
zu zahlen.
Probleme kann es geben, wenn diese Verpflichtungen nicht oder nicht termingemäß
erfüllt werden. Der Käufer einer Ware, die fehlerhaft ist, hat nach §462 Bürgerliches
Gesetzbuch (BGB) die Wahl zwischen folgenden
Gewährleistungsrechten
:
Er kann die mangelhafte Ware gegen Erstattung des Kaufpreises in bar zurückgeben
(sog.
Wandlung
); er kann das fehlerhafte Produkt behalten, aber einen angemessenen
Preisnachlaß verlangen (sog.
Minderung
); bei Serienprodukten (das sind die meisten
Konsumgüter) kann er schließlich die Lieferung einer mangelfreien Ersatzware
(
Umtausch
) fordern. In den meisten Fällen kommen diese Gewährleistungsrechte aus
dem Bürgerlichen Gesetzbuch nicht zur Anwendung, weil im sog. Kleingedruckten des
Kaufvertrages mit dem Käufer nur das Recht auf eine kostenlose
Nachbesserun
g, d. h.
Reparatur vereinbart wird.
Für Fehler an einer gekauften Ware muß also der Verkäufer geradestehen. Wenn der
Verkäufer einen Fehler arglistig verschwiegen hat, oder wenn dem Kaufgegenstand eine
zugesicherte Eigenschaft fehlt, muß der Verkäufer auch Folgeschäden, die aus dem
Fehler entstanden sind, ersetzen, d. h. er muß
Schadensersatz
leisten. Das ist z.B. der
Fall, wenn nach einem Autounfall wegen eines defekten Teils Arztkosten, Schmerzens-
geld oder Reparaturkosten anfallen.
Quelle: Wegweiser für Verbraucher, Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Nicht immer reicht die
Besiegelung eines Kauf-
vertrages per Handschlag.
Sicherer ist es, Verträge
schriftlich zu formulieren.
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ÜBUNG 1:
Die Firma Hünemeyer hat mit Silke von Wolffen
einen Kaufvertrag abgeschlossen.
Tragen Sie die Daten aus dem Kaufvertrag in das
Raster ein!
1. Kaufgegenstand:
___________________
neuwertig:
Ja
❍
Nein
❍
2. Alter des Fahrzeugs:
______ Jahre
3. Gefahrene Km:
______ Km
❍
6. Extras/Zubehör: __________________________________________
7. Kaufpreis: ____________________ DM
davon Mehrwertsteuer: ____ %
Ja
❍
Nein
___________ DM
8. Zahlungsart:
____________________
9. Gewährleistung:
❍
Wenn Ja, auf _______________________________
❍
Nein
4. Anmeldung zur nächsten
TÜV-Hauptuntersuchung: ___________ 19___
5. Probefahrt:
Ja
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Lexikon
TÜV
Die Abkürzung TÜV steht für „Technischer Überwachungsverein“. Jedes Fahrzeug, das in
Deutschland zum Straßenverkehr zugelassen werden soll, muß vorher TÜV-geprüft sein. Dies
gilt für neue und auch gebrauchte Fahrzeuge. Auch bereits zugelassene Autos müssen regel-
mäßig zur TÜV-Untersuchung, wobei die tragenden Teile des Wagens auf Rost, die Funktion
der Scheinwerfer und der Bremsen, das Spiel der Lenkung und ähnliches geprüft werden.
Wenn alles in Ordnung ist, attestiert der Prüfer dem Fahrzeug die Verkehrssicherheit mit einer
sog. TÜV-Plakette. Ist ein Fahrzeug TÜV-geprüft, so bedeutet dies, daß das Fahrzeug zumin-
dest technisch weitgehend in Ordnung ist. An der Plakette kann man ablesen, wann das Auto
zur nächsten Untersuchung vorgeführt werden muß, in der Regel alle 2 Jahre.
Mit regelmäßigen technischen Überprüfungen sorgt der TÜV für die Sicherheit der
Fahrzeuge.
Da der Gesetzestext für die meisten Verbraucher nur schwer verständlich ist, geben
die Verbraucherzentralen
Broschüren
heraus, die genau über die Rechte bei
Rekla-
mationen
informieren.
Die Verbraucherzentralen in den Bundesländern stehen mit ihren rund 350
Beratungs-
stellen
dem Verbraucher mit
Rat und Tat
zur Verfügung. Hier erhält der Verbraucher
Informationen über
Warenqualität, Preise
oder in Streitfällen auch
Rechtsberatung
.
Der Konsument kann so Preise verschiedener Hersteller vergleichen oder sich über
verschiedene Angebote informieren. Außerdem werden die Verbraucher über die
finanziellen, rechtlichen und gesundheitlichen Folgen von Kaufentscheidungen aufge-
klärt. Für ihre Arbeit erhalten die Verbraucherzentralen
staatliche
Hilfe.
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ÜBUNG 2:
Das BGB regelt die Rechtsansprüche des Käufers
beim Kauf einer mangelhaften Ware. Bitte ordnen
Sie die folgenden Begriffe den Fällen zu!
a)
die Wandlung
b)
die Minderung
c)
der Schadenersatz
d)
der Umtausch
e)
die Nachbesserung
1. Frau Holler hat einen Gebrauchtwagen gekauft, der entgegen der Zusicherung des
Verkäufers ein Unfallwagen war. Sie hat inzwischen bei einem anderen Autohändler
ein besseres Angebot bekommen und möchte den Kauf rückgängig machen.
1=
2. Frau Baumann hat bei einem Versandhaus 10 Handtücher bestellt. Als die Ware gelie-
fert wird, stellt sie fest, daß die Handtücher vergilbt und schmutzig sind. Da der Preis
aber besonders günstig war, möchte sie die Handtücher zurückgeben und dafür eine
neue Lieferung verlangen.
2=
3. Herr Seiler stellt beim Kauf seines Kühlschrankes einen kleinen Lackfehler fest. Er
möchte die Ware trotz des Mangels behalten, verlangt aber einen Preisnachlaß von 5 %.
3=
4. Nach dem Kauf des neuen Computers stellt Herr Peters fest, daß die Kontrolleuchte
für den Betrieb nicht funktioniert. Da es sich seiner Meinung nach nur um eine
Kleinigkeit handelt, verlangt er vom Händler, den Schaden umgehend zu reparieren.
4=
5. Frau von Wolffen hat beim Händler einen Gebrauchtwagen gekauft. Der Verkäufer
hatte zugesichert, daß der Wagen in Ordnung ist, obwohl er wußte, daß der Wagen
Mängel hatte. Schon bei der ersten Fahrt hatte Frau von
Wolffen mit dem Fahrzeug einen Unfall, weil die Bremsen
defekt waren. Ihr entstanden erhebliche Kosten für den
Sachverständigen, den Anwalt, für Telefongespräche und für
einen Mietwagen. Sie verlangt vom Verkäufer die Erstattung
aller entstandenen Kosten, einschließlich der Reparatur des
fremden Autos.
5=
Im BGB finden sich die Bestimmungen zur Beilegung
von Streitfällen bei mangelhafter Lieferung.
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ÜBUNG 3:
Finden Sie die entsprechenden Synonyme und
ordnen Sie zu!
Garantie (e)
a) Käufer (r)
Verbraucher (r)
b) Fehler (Pl)
Erwerber (r)
c) Rücktritt vom Vertrag
Sachverständige (r)
d) Reparatur (e)
haften für etwas
e) Konsument (r)
Zahlungsmodalitäten (Pl)
f) zum Gebrauch geeignet
Wandlung (e)
g) Preisnachlaß (r)
Minderung (e)
h) geradestehen / einstehen
tauglich
i) Experte (r)
Mangel (Pl)
j) Gewährleistung (e)
arglistig
k) Zahlungsbedingungen (Pl)
Nachbesserung (e)
l) in böser Absicht
Garantie (e)
=
Verbraucher (r)
=
Erwerber (r)
=
Sachverständige (r)
=
haften für etwas
=
Zahlungsmodalitäten (Pl) =
Wandlung (e)
=
Minderung (e)
=
tauglich
=
Mangel (Pl)
=
arglistig
=
Nachbesserung (e)
=
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