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B.rsenABC_05_21_04_FINAL #1
Die Ära der
Alternativen
Von HERMANN KUTZER, Chefredakteur,
Verlagsgruppe Handelsblatt
Ist die „Ära Aktie“ vorüber? Dass die schmerzhaften Kurs-
wunden vom Beginn des neuen Jahrhunderts nur langsam
abheilen, hat die Risikobereitschaft vieler Anleger erheb-
lich gedämpft – Sicherheit und Kapitalerhalt sind als Anla-
geziele wieder entdeckt worden. Andererseits ist zu beob-
achten, dass sich zahlreiche Investoren nach einiger Zeit
damit doch nicht zufrieden geben wollen und wieder Rendi-
tevergleiche anstellen. Das wiederum fällt alles andere als
leicht, denn auf der Angebotsseite haben die schweren Bör-
senturbulenzen seit dem Jahr 2000 grundsätzlich keine
schweren Schäden hinterlassen.
Im Gegenteil, der Anleger wird mit Produkten förmlich
überflutet – neben den Klassikern Aktien, Anleihen und
Investmentfonds sind es insbesondere neuartige derivative
Instrumente und spezielle Fondstypen (börslich gehandelte
Fonds, Hedge-Fonds) sowie die wieder entdeckten Rohstof-
fe. Zugleich hat sich der Handel selbst seit den neunziger
Jahren dramatisch verändert, wird er inzwischen doch
weitgehend elektronisch abgewickelt.
Dennoch haben Computerbörsen die traditionellen Präsenz-
börsen – global betrachtet – (noch) nicht überall verdrängen
können. Auch auf dieser Ebene also ein Nebeneinander der
Alternativen. Schließlich waren die Möglichkeiten, sich
über die Anlagemärkte zu informieren, nie besser als heute.
Aber: Immer mehr Fachbegriffe, komplexe Strukturen und
schwer durchschaubare Zusammenhänge – Kapitalanlage
sollte keine Vertrauenssache sein, sondern auf Wissen basie-
ren. Ein kritischer Anleger braucht somit mehr Wissen über
Chancen und Risiken denn je. Viel Erfolg!
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A
Aktienanalyse: Um den Anlegern die Anlageentscheidung zu
erleichtern, werden von Fachleuten Aktien, Aktiengesellschaften
und Aktienmärkte analysiert. Aufgaben der Aktienanalyse sind
einerseits Information, anderseits Prognose. Die Fundamental-
analyse wertet wichtige Unternehmensdaten zur Beurteilung einer
Aktie aus und berücksichtigt auch wirtschaftliche Größen wie den
Auftragseingang, die Lohnentwicklung und die Wechselkurse.
Unter Chartanalyse versteht man eine Methode zur Analyse des
Kursverlaufs einer Aktie oder einer Gruppe von Aktien, bei der die
Kurswerte graphisch dargestellt und bestimmte Entwicklungen
(Formationen, Trends) besser erkennbar werden.
Abfindungsangebot: Unternehmenszusammenschlüsse und -über-
nahme sind oft mit Abfindungsangeboten des Großaktionärs an die
freien Aktionäre verbunden, sei es in Form von Aktien, sei es als
Barabfindung. Rechtlich formuliert: Soll eine Abfindung von
Aktionären wegen der Rechte aus ihren Aktien vorgenommen wer-
den, wird ihnen ein Abfindungsangebot unterbreitet. Dieses enthält
die näheren Einzelheiten der Abfindung, insbesondere den Abfin-
dungsbetrag und die technische Durchführung der Abfindung.
Abzinsung, abzinsen: Rechnerische Ermittlungen des Barwertes,
Gegenwartswertes oder Kapitalwertes einer oder mehrerer zu-
künftiger Zahlungen mittels Zinsenszinsrechnung. Erfolgt durch
Multiplikation des Zeitwertes des (der) betreffenden Betrags
(Beträge) mit dem Abzinsungsfaktor. Die Abzinsungsmethoden
wird z. B. beim Sparbrief angewendet: Anstelle eines laufend ver-
zinslichen Papiers handelt es sich um einen die Zwischenzinsen bis
zu Fähigkeit berücksichtigenden abgezinsten Titel.
Alternative Investments: Unter diesem Begriff werden Invest-
ments in Hedge-Fonds, Private Equity, Commodities und Deriva-
ten zusammengefasst.
Analyst: (Meist professioneller) Beurteiler der Anlagequalität
und des (inneren) Wertes sowie der Kurschancen von Wertpapie-
ren. In der Regel bei Banken beschäftigt.
Anleihe: Die Anleihe gehört wie der Pfandbrief, die Industrieob-
ligation oder die Kommunalobligation zu den verzinslichen Wert-
papieren. Anleihen verbriefen ein Gläubigerrecht. Meist garantiert
sie ihrem Inhaber gleich bleibende Zinsen und Rückzahlung eines
bestimmten Betrages.
Acquisition: Angelsächsischer Begriff für den Kauf von Unter-
nehmen bzw. Unternehmensteilen.
Ad-hoc-Publizität: Tatsachen, die geeignet sind, den Kurs eines
Wertpapiers maßgeblich zu beeinflussen, müssen nach § 15 des
Wertpapierhandelsgesetzes unverzüglich bekannt gemacht wer-
den. Dies ist die Aufgabe des Emittenten, also beispielsweise einer
Aktiengesellschaft. Damit soll möglichen Insidergeschäften vor-
gebeugt werden.
Annuität: Gleich bleibender, pro Jahr für Teilung und zur Verzin-
sung einer Kapitalschuld zu zahlender Betrag. Innerhalb der in der
Höhe immer konstanten Annuität steigt im Zeitablauf der
Teilungsanteil, da der Zins nur auf die rückläufige Restschuld zu
zahlen ist.
ADR: Abkürzung für American Depository Receipt, von US-ame-
rikanischen Banken ausgegebene Hinterlegungsscheine nichtame-
rikanischer, z. B. auch deutscher, Aktien. Sie werden an Stelle der
Aktien selbst an US-Börsen gehandelt.
Arbitrage: Geschäft, das Preisunterschiede für dasselbe Objekt
an verschiedenen Märkten – vor allem Börsen – zur Gewinnerzie-
lung ausnutzt. Vorraussetzung ist schnelle Nachrichtenübermitt-
lung sowie eine Kurzdifferenz, die höher als die anfallenden
Kosten ist. Arbitrage erfolgt als Ausgleichsarbitrage und Diffe-
renzarbitrage. Diese Geschäfte bewirken eine Angleichung der
Kurse und Preise.
Agio (Aufgeld) bei Wertpapieren: Differenz zwischen Nennwert
eines Wertpapiers und tatsächlich zu zahlendem höheren Kurs (Preis),
z. B. dem Emissionskurs. Meist in Prozent des Nennwertes ausge-
drückt. Bei der Emission von Schuldverschreibungen ist ein Agio
selten. Dagegen ist der umgekehrte Fall, ein Disagio (Abgeld), sehr
häufig. Bei Aktien besteht das Verbot der Unter-pari-Emission; die
Aktienausgabe mit Agio ist dagegen üblich. Auch beim Umtausch
von Wandelschuldverschreibungen in Aktien und beim Bezug von
Aktien über Optionsanleihen wird meist ein Aufgeld angesetzt. Der
bei Aktienausgabe nach Abzug der Ausgabekosten verbleibende
Teil des Aufgeldes ist der gesetzlichen Rücklage zuzuführen.
Ask: Unter dem englischen Begriff „ask“ oder „asked price“ ver-
steht man denjenigen Kurs, zu dem Wertpapiere, Devisen oder
Edelmetalle angeboten werden. Die deutsche Übersetzung ist
„Briefkurs“.
Aktien: Die Aktie ist eine Urkunde, die ihrem Inhaber einen
bestimmten Anteil am Gesamtvermögen einer Aktiengesellschaft
verbrieft (im römischen Recht actio = Anteilsrecht). Der Inhaber
einer Aktie (Aktionär) ist also Teilhaber/Miteigentümer am Ver-
mögen der Aktiengesellschaft. Seine Rechte werden durch die
Bestimmungen des Aktiengesetzes geschützt.
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Asset Allocation: Bezeichnung für die Aufteilung eines Anlage-
kapitals auf verschiedene Anlageformen und/oder Währungen. Sie
ist wichtiger Teil der Anlagestrategie, denn es geht beispielsweise
um die Frage, wie viel Prozent des anzulegenden Kapitals in
Anleihen, wie viel in Aktien, Investmentfonds usw. gehen sollen.
Basispreis: Da der Käufer einer Kauf- oder Verkaufsoption das
Recht hat, nach ausgeübter Option Wertpapiere zu erwerben oder
zu liefern, muss bei Abschluss des Geschäftes außer dem Options-
preis auch der Basispreis vereinbart werden, zu dem die betref-
fenden Wertpapiere gegebenenfalls bei Optionserfüllung abzu-
rechnen sind.
Asset Backed Securities: Durch einen Pool von Finanzaktiva,
etwa durch Hypotheken, gedeckte und besicherte Wertpapiere.
Basiswert: Als Basiswert gilt die über den Optionsschein zu
beziehende Ware – das können zum Beispiel Aktien, Währungen
oder Rohstoffe wie Gold sein.
Aufsichtsrat und Vorstand: An der Spitze der Verwaltung einer
Akteingesellschaft stehen Aufsichtsrat und Vorstand. Der Auf-
sichtsrat ernennt den Vorstand, überwacht und berät ihn bei der
Geschäftsführung. Der Vorstand leitet die laufenden Geschäfte.
Belegschaftsaktie: Zahlreiche Aktiengesellschaften bieten ihren
Mitarbeitern Aktien des eigenen Unternehmens zum Erwerb an.
Der Kaufpreis liegt üblicherweise unter dem Börsenkurs. Beleg-
schaftsaktien bieten dieselben Rechte wie andere Aktien, sind aber
unter bestimmten Voraussetzungen steuerbegünstigt. Will man die
steuerlichen Vergünstigungen in Anspruch nehmen, müssen die
Belegschaftsaktien zeitweilig festgelegt werden, d. h., sie können
vor dem Ablauf der Sperrfrist nur unter Verlust der Vergünsti-
gungen verkauft werden.
Außerbörsliches Geschäft: Geschäft, das der Anleger außerhalb
der Börse abschließt. Dazu wendet er sich an seine Depotbank, die
dann Kontakt zur Handelsabteilung des Emittenten aufnimmt und
die verbindlichen Geld-Brief-Kurse für das Produkt erfragt. Diese
Information gibt sie an den Kunden weiter, der nun das Geschäft
bestätigen oder ablehnen kann. Die bei Börsenorders zu zahlende
Maklercourtage entfällt.
Benchmark: Neutraler Bezugspunkt zur Beurteilung des Anlage-
erfolgs eines Fonds- oder Vermögensverwalters; wird in der Regel
bei der Beauftragung der Verwalters entsprechend den Anlagezie-
len des Kunden festgesetzt. Die Benchmark definiert einen Ver-
gleichswert (kann ein Index sein) bzw. ein Referenzportfolio; die-
ser Wert oder dieses Referenzportfolio werden zur Messung des
tatsächlichen Portfolios verwendet.
Ausübung: Bezeichnet die Wahrnehmung einer Option. Unter-
schieden wird zwischen der jederzeit und der nur am Ende der
Laufzeit ausübbaren Option – erstere ist die amerikanische, letz-
tere die europäische Option.
B
BaFin: Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf-
sicht) vereint die Geschäftsbereiche der ehemaligen Bundesauf-
sichtsämter für das Kreditwesen (Bankenaufsicht), für das Versiche-
rungswesen (Versicherungsaufsicht) sowie für den Wertpapierhandel
(Wertpapieraufsicht/Asset-Management) in sich und führt diese wei-
ter. Die BaFin ist eine rechtsfähige, bundesunmittelbare Anstalt des
öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums
der Finanzen.
Berichtigungsaktie (Gratisaktie): Diese werden ausgegeben, wenn
eine Aktiengesellschaft offene Rücklagen in Grundkapital
umwandelt. Die Eigenmittel der Gesellschaft werden dadurch
nicht verändert.
Bezugsrecht: Das Recht des Aktionärs, bei einer Kapitaler-
höhung seiner Gesellschaft neue („junge“) Aktien zu erwerben.
Die Aktionäre können auf die Ausübung ihres Bezugsrechts ver-
zichten und die Bezugsrechte an der Börse verkaufen.
Baisse: Stärkere, meist länger anhaltender Kursrückgang an der
Börse. Gegensatz: Hausse.
Bezugsverhältnis: Gibt an, wie viele Einheiten des Basiswertes
über den Optionsschein bezogen oder verkauft werden können. Bei
Aktien beträgt das Verhältnis meist 1:1 oder 1:10, Optionsscheine
auf Indizes und Währungen sind häufig mit einem höheren
Bezugsverhältnis ausgestattet.
Bären: Börsianer mit pessimistischer Einstellung werden als
Bären bezeichnet und rechnen mit einem Rückgang der Kurse,
einer Baisse. Symbolisch steht hierfür ein Bär, da er mit der Pran-
ke von oben nach unten schlägt.
Bid: „Bid“ ist der englische Begriff für Geldkurs. Der Geldkurs
bezeichnet denjenigen Preis, den ein Anleger zu zahlen bereit ist,
um Wertpapiere, Devisen oder Edelmetalle zu kaufen.
Basketzertifikate : Börsennotierte Schuldverschreibungen, die
Anlegern die Möglichkeit bieten, an der Wertentwicklung eines
bestimmten Aktienkorbes (Baskets) zu partizipieren, ohne die im
Aktienkorb enthaltenen Aktien besitzen zu müssen. Die Zusam-
menstellung des Aktienkorbs nimmt der Emittent vor. Die Aus-
wahl erfolgt nach bestimmten Kriterien, beispielsweise Branchen,
Themen oder auch Regionen.
Blue Chip: Bezeichnung für Aktien höchster Qualität. Dazu ist
erforderlich, dass die Aktie im ganzen Land und über seine Gren-
zen hinaus bekannt ist, dass sich die Gesellschaft durch erstklas-
sige Bonität, gute Wachstumsperspektiven und regelmäßige Divi-
dendenzahlungen auszeichnet. Der Begriff stammt aus den USA,
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wo man vor allem solchen Aktien den Titel Blue Chip zubilligt, die
im Dow-Jones-Index vertreten sind.
Cash-flow: In der Bilanz-, Unternehmens- und Aktienanalyse
verwendete Kennzahl zur Beurteilung der Finanz- und Ertrags-
kraft eines Unternehmens. Der Cash-flow bezeichnet den
Zugang an flüssigen Mitteln eines Unternehmens aus dem
Umsatz und anderen Quellen innerhalb eines bestimmten Zeit-
raums.
Bond: Angelsächliche Bezeichnung für Anleihen/Obligationen/
Schuldenverschreibungen. Beispielsweise sind Government-
Bonds Staatesanleihen (in USA: Treasury Bonds, auch Treasuries
genannt) und Zero-Bonds Anleihen ohne laufende Verzinsung.
Chart: Graphische Darstellung von in der Vergangenheit beob-
achteten Kursverläufen und Umsatzvolumina einzelner Wertpa-
piere oder auch Börsen- und Branchenindizes. Je nach Beobach-
tungszeitraum werden Tageszahlen oder längerfristige Daten-
reihen in optisch leicht überschaubaren und verständlichen
Diagrammen oder Kurven abgebildet.
Bonus: Zusätzlich zu den Dividenden gewährte Sondervergütung
an die Aktionäre. Mögliche Anlässe: Firmenjubiläum, Sonderer-
träge.
Bonuszertifikat: Ein Bonus-Zertifikat ist mit einem Bonus-Betrag
sowie einer oberen und einer unteren Kurs-Schwelle ausgestattet.
Läuft das Zertifikat aus und der Preis des Basiswerts liegt inner-
halb dieser beiden Schwellen, bekommt sein Besitzer den Bonus-
Betrag ausgezahlt. Lag der Basiswert während der Laufzeit
wenigsten einmal auf oder unter der Risikoschwelle, dann ent-
spricht sein Preis dem aktuellen Wert des Zertifikats bei Verfall.
Liegt der Basiswert über der oberen Schwelle, partizipiert der
Anleger voll an den Kursgewinnen.
Commodities: engl. Bezeichung für Rohstoffe. Seit einiger Zeit
können Anleger auch mit Hilfe von Zertifikaten auf die Preisent-
wicklung von Rohstoffen wie Gold, Öl oder Soft Commodities wie
Kaffee oder Weizen setzen.
Coupon (auch: Kupon): Zu jeder Aktie gehört ein Bogen mit Divi-
denden- bzw. Zinsscheinen; der Coupon ist ein Teil des Bogens und
stellt den Zins- oder Dividendenabschnitt dar. Ein Coupon wird
abgetrennt und berechtigt bei Einreichung zum Empfang fälliger
Zinsen oder Dividenden.
Bookbuilding: Emissionsverfahren, bei dem im Gegensatz zum
traditionellen Festpreisverfahren die Anleger in die Preisfindung
eingebunden werden. Bei einer Aktienmission werden Ausgabe-
preis und -volumen anhand der eingehenden Zeichnungsaufträge
und deshalb „vom Markt“ festgelegt. Die konsortialführenden
Banken sammeln beim Bookbuilding während einer bestimmten
Periode die Kaufsorders der Anleger, bauen quasi ein „Buch“ auf.
Cross Rate: Kreuzkurs; Parität oder Austauschverhältnis zweier
ausländischer Währung zueinander, wenn es nicht direkt verfügbar
ist. In tabellarischen Darstellungen z. B. von internationalen Nach-
richtenagenturen werden jederzeit auch Wechselkurse solcher
Währung ermittelt, die nicht laufend gegeneinander gehandelt
werden.
Bullen: Für ansteigende Kurse (Hausse) steht der Bulle, da er mit
dem Kopf von unten nach oben stößt. Wie die Symbolik entstan-
den ist, ist nicht überliefert. Bekannt ist die Skulptur aus einem
Bullen und einem Bären vor der Frankfurter beziehungsweise
New Yorker Börse.
D
Day Trading: Tradingmethode, bei der der Anleger in kurzen Zeit-
abständen handelt. Der Zeithorizont reicht von einem bis zu fünf
Tagen.
C
Call: Börsenbezeichnung für Kaufoption. Bei dieser zahlt der
Käufer an den Verkäufer eine Prämie (Optionspreis), die ersteren
berechtigt, innerhalb der Laufzeit jederzeit (amerikanische Opti-
on) oder am Laufzeitende (europäische Option) eine bestimmte
Anzahl Aktien zum vorweg vereinbarten Preis zu erwerben.
Der Verkäufer muss zu diesem Preis liefern. Gegensatz: Put (Ver-
kaufsoption).
Delta: Das Delta gibt an, wie stark der Wert eines Optionsscheins
auf Kursveränderungen des zugrunde liegenden Basiswertes rea-
giert. Bei einem Call liegt das Delta immer zwischen 0und1, bei
einem Put zwischen 0 und -1.
Depot: In einem Depot werden Wertpapiere gegen Gebühren bei
einer Bank aufbewahrt. In den Gebühren ist die Verwaltung der
Wertpapiere (z. B. Dividenden- oder Zinszahlungen bzw. die Aus-
übung von Bezugsrechten durch die Bank) enthalten.
Depotbank: Eine Fondsgesellschaft darf das bei ihr angelegte
Geld nicht selbst verwahren, sondern muss damit eine unabhängi-
ge Depotbank beauftragen. Damit sind Verwaltung und Verwah-
rung des Fondsvermögens in verschiedenen Händen, die sich
gegenseitig kontrollieren. Zu den Aufgaben der Depotbank
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gehören unter anderem die Wertfeststellung des Fondsvermögens,
um den Anteilspreis zu ermitteln.
zur Endfälligkeit behält oder im Portefeuille keine Umschichtung
durchführt.
Derivate: Bezeichnung für derivative, („abgeleitete“) Finanzin-
strumente. Zu den bekanntesten Derivaten gehören Optionen,
Terminkontrakte und Swaps.
DVS/SG-Methode: Gemeinsame Empfehlung der Deutschen Ver-
einigung für Finanzanalyse und Anlageberatung e.V. (DVFA) und
der Schmalenbach-Gesellschaft Deutsche Gesellschaft für
Betriebswirtschaft (SG) zur Berechnung des Ergebnisses je Aktie
einer AG.
Deutscher Aktienindex: Der Deutsche
Aktienindex (DAX) enthält die Aktien
der 30 größten und umsatzstärksten
deutschen Unternehmen aus dem
Prime Standard, die so genannten Blue
Chips. Basis der Indexberechnung ist
der 30.12.1987 mit einem Wert von
1.000 Punkten. Kriterien für die
Gewichtung der Aktien im Index sind:
Börsenumsatz und Marktkapitalisie-
rung auf Basis des Free-Floats der
Unternehmen sowie Branchenreprä-
sentativität.
E
Earnings before interests and taxes (EBIT) : Begriff für den
Gewinn vor Zinsaufwand und Steuern. Andere gebräuchliche
Bezeichnungen: Operatives Ergebnis, Betriebsergebnis. Die EBIT-
Marge (EBIT-Umsatzrendite) berechnet sich aus der Relation des
Gewinns vor Steuern und Zinsen (EBIT) zum Umsatz.
Earnings before interests, taxes, depreciation and amortization
(EBITDA) : Diese Kennzahl stellt den Jahresüberschuss vor Steu-
ern, Zinsergebnis und Abschreibungen des Unternehmens dar. Sie
ist eine international weit verbreitete Erfolgskennzahl, um die
operative Ertragskraft einer Gesellschaft zu beurteilen.
Discountzertifikate: Mit Discountzertifikaten lassen sich Kurs-
schwankungen abpuffern. Durch den Tausch einer Aktie in einen
entsprechendes Discountzertifikat kann der Anleger die Aktie
unter dem aktuellen Börsenkurs kaufen. Allerdings machen die
Papiere Kursgewinne nur bis zu einer vereinbarten Höchstgrenze
mit. Der Vorteil: Wenn der Aktienkurs fällt, vollzieht das Zertifi-
kat die Ausschläge nach unten nicht im gleichen Maße. Ein Zerti-
fikat hat eine begrenzte Laufzeit. Wird es fällig, erhält der Anle-
ger entweder das Geld oder die Aktien. Die Aktien bekommt er,
wenn der Kurs unter der vereinbarten Höchstgrenze liegt. Notiert
die Aktie darüber, wird der Höchstbetrag ausbezahlt.
Earnings per share (EPS): bedeutet Gewinn je Aktie. Dieser wird
errechnet, indem der Nettogewinn durch alle Aktien des Unter-
nehmens dividiert wird.
Eigenkapitalrendite: Die Eigenkapitalrendite (Return on Equity,
RoE) ist eine Kennziffer, die die Ertragslage eines Unternehmens
beschreibt. Sie errechnet sich aus dem Jahresüberschuss dividiert
durch das eingesetzte Eigenkapital. Die Eigenkapitalrendite gibt
die Verzinsung des Eigenkapitals an und ist deswegen vor allem
aus Sicht der Aktionäre wichtig. Im Vergleich zu anderen Unter-
nehmen einer Branche gilt grundsätzlich: je höher die Eigenkapi-
talrendite, desto positiver.
Dividende: Anteil am Gewinn einer Aktiengesellschaft, der –
bezogen auf eine einzelne Aktie – ausgeschüttet wird.
Dividendenrendite: Die Dividendenrendite drückt das Verhältnis
zwischen ausgeschütteter Dividende pro Aktie und Aktienkurs
aus.
Einführungskurs: Der Einführungskurs ist der Kurs, zu dem ein
Wertpapier am Einführungstag an der Börse zum ersten Mal
notiert wird.
Doppelwährungsanleihe: Charakteristikum der Doppelwähr-
ungsanleihe (Dual Currency Bond) ist, dass die Einzahlung der
Käufer der Anleihe sowie die laufenden Zinszahlungen des Emit-
tenten in anderer Währung erfolgen als die Rückzahlung des
Anleihebetrages bei Fälligkeiten.
Einschuss (auch: Marge, margin): Im Börsengeschäft der (Sicher-
heits-)Betrag, der für ein Geschäft einzuzahlen bzw. zu hinterlegen
ist. Vor allem bei Termingeschäften an Börsen üblich.
Emerging Marktes: Bezeichnung für Aktienmärkte in Schwel-
lenländern. Dazu gehören insbesondere Märkte in Asien, Osteuro-
pa und Lateinamerika. Einige dieser Märkte erreichen bereits
hohe Kapitalisierungen und Umsätze; teilweise sind sie schon
größer als traditionelle Börsenplätze in Europa.
Dow-Jones-Industrial-Average-Index (DJIA, meist kurz Dow-Jones
genannt): Damit ist der US-Aktienindex für Blue Chips (entspre-
chen den deutschen Dax-Unternehmen) gemeint.
Duration: Kennzahl zur Beurteilung der Zinsempfindlichkeit von
Vermögensanlagen. Misst die mittlere künftige Zeitspanne, in der
ein Anleger sein Vermögen in einem Wertpapier oder einem Porte-
feuille von Wertpapieren gebunden hat, wenn er die Position bis
Emission: Ausgabe neuer Wertpapiere (Aktien, Anleihen). Sie
werden interessierten Kreisen in der Regel über Banken angebo-
ten, wobei gegebenenfalls auch die Börse eingeschaltet wird. Eine
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