Erich von Däniken - Beweise (1977).pdf
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Beweise - Erich von Däniken
Erich von Däniken
Beweise
Lokaltermin in fünf Kontinenten
Econ Verlag Düsseldorf - Wien
Inhalt
Über muhe Pfade zu den Sternen
9
Kosmische Dimensionen
33
Mythen sind Reportagen
105
Die »Götter« waren körperlich
199
Eine Schöpfung findet statt
273
Plädoyer für die Zukunft
363
Literaturverzeichnis
428
Bildquellenverzeichnis
441
Register
443
Für Anregungen, Hilfe und Kritik danke ich: Herrn Professor Dr. Janvier Cabrera, Ica, Peru -
Herrn Professor Dr. F. M. Hassnain, Srinagar, Indien Herrn Professor Dr. Edgar Löscher,
München - Herrn Professor Dr. Luis Navia, New York - Herrn Professor Dr. Harry O. Ruppe,
München - Herrn Professor Dr. Pasqual S. Schievella, New York - Herrn Professor Dr. Dr.
Dr. Wilder-Smith, Einigen/Thun, Schweiz.
Bonstehen bei Zürich
Januar 1977
In vorgeschichtlichen und frühgeschichtlichen Zeiten erhielt die Erde mehrmals Besuche von
unbekannten Wesen aus dem All
Diese unbekannten Wesen schufen die menschliche Intelligenz durch eine gezielte, künstliche
Mutation
Meine Theorie
Die Außerirdischen veredelten die Hominiden > nach ihrem Ebenbild«. Deshalb haben wir
Ähnlichkeit mit ihnen. Jene nicht Ähnlichkeit mit uns
Die Erdenbesuche fremder Wesen aus dem Weltall wurden in Religionen, Mythologien und
Volkslegenden registriert und überliefert - irgendwo durch das Depot von Zeichen ihrer
Anwesenheit markiert
1. Über rauhe Pfade zu den Sternen
In einem kleinen Städtchen in Missouri gab es Anfang der 70er Jahre ein Ereignis, das
Schlagzeilen verdient gehabt hätte, das aber keine bekam.
Morgens kam ein Junge von zehn Jahren aufgeregt in die Schule und erzählte atemlos, ihm sei
eben eine Katze mit zwei Schwänzen, direkt vor seinen Füßen, über den Weg gelaufen. Die
Mitschüler lachten ihn aus und sagten, er habe sich geirrt. Als aber der Junge auf der
Wahrhaftigkeit seines Erlebnisses beharrte, erklärten sie ihn für verrückt.
Der Trubel hatte sich noch nicht gelegt, als der Lehrer den Schulraum betrat und fragte, was
denn der Anlaß des ungebührlichen Benehmens sei. Er ließ sich berichten und rief dann den
Jungen zum Katheder; dort forderte er ihn auf, vor der Klasse zu gestehen, daß er gelogen
habe. Der Junge weigerte sich beharrlich und wiederholte: »Ich habe eine Katze mit zwei
Schwänzen gesehen!« - Während die Burschen lachten, legte der Lehrer den Jungen übers
Knie, griff zum Rohrstock und versohlte ihm das Hinterteil.
Von da an galt der Junge als Lügenbold, er wurde gehänselt und sogar gemieden. Bald wurde
er auch ein schlechter Schüler, denn er hörte während des Unterrichts nicht mehr zu und
machte auch keine Hausaufgaben. Sobald die Glocke ertönte, rannte er davon, durch die
Straßen, über die Felder, in den Wald, zum Fluß. Er suchte »seine« Katze, den leben digen
Beweis dafür, daß es sie gab und daß er nicht gelogen hatte.
Das ging einige Wochen so, bis er an einem Abend nicht nach Hause kam. Die Eltern, die ihn
wegen seines Starrsinns oft gescholten hatten, alarmierten den Sheriff und der die Nachbarn,
die dann zusammen auszogen, um den Vermißten im Schein der Fackeln zu suchen.
Sie fanden seine Leiche, am Ast einer Weide hängend.
An der Beerdigung nahmen viele Menschen teil und natürlich auch die Klassenkameraden,
und alle spürten ein schlechtes Gewissen. Während des Beisetzungszeremoniells sahen alle,
wie eine Katze mit zwei Schwänzen über die Gräber hüpfte.
Dachte ich mir, es wäre eine haarige Sache, BEWEISE zu liefern, wenn man die Katze zwar
kennt, sie aber nicht beim Schwanz packen kann.
Naturwissenschaftler setzen an den Anfang ihrer Beweisführungen, also dann, wenn sie die
Katze noch nicht beim Schwanz haben, Hypothesen, unbewiesene Grundlagen, und
experimentieren so lange, bis sich aus Versuchsreihen die erhofften Resultate ergeben, die
sich in gleicher Qualität wiederholen lassen oder aber so viele Abweichungen vom gedachten
Resultat zeigen, daß sie die Hypothese fallenlassen müssen.
Der juristische Beweis - und an den denkt man ja, wenn von Beweisen die Rede ist - hat
andere Qualitäten. Die sind (im Gegensatz zu naturwissenschaftlichen Beweisen), je nach
dem Land, in dem sie erbracht werden müssen, sehr unterschiedlich. Generell aber gilt, daß
jede Partei die Tatsachen beweisen muß, aus denen sie Rechte und Behauptungen herleitet.
Vor dem hohen Gericht behauptet eine Partei Ansprüche, gegen welche die andere Partei
Einwendungen machen kann. Das ist das sprichwörtlich »gute Recht«. Die fordernde Partei
muß ihre Ansprüche mit Tatsachen belegen, die andere ihre Einwendungen ebenso mit
Tatsachen begründen. Aber, wir werden es sehen, Tatsachen sind nicht immer gleich >
Tatsachen«.
Wenn ich mir die Literatur der internationalen Rechtsprechung ansehe, ist mir dieser
Kommentar wichtig:
Der Anscheinsbeiveis kann zum Nachweis der Kausalität verwendet werden. Dabei kann mit
Hilfe des Anscheinsbeweises nicht nur von einem eingetretenen Erfolg, sondern umgekehrt
auch von einem Erfolg auf ein bestimmtes Ereignis als Ursache geschlossen werden.
Die Rechtsprechung sagt, daß das Augenscheinobjekt, die Urkunde, der Sachverständige
ebenso zu würdigen sind wie Hilfstatsachen, die auf der Identität und Unversehrtheit sowie
der Anschaulichkeit des Augenscheinobjektes, der Echtheit und dem Inhalt von Urkunden
sowie der Fachkenntnis von Sachverständigen beruhen.
Da ich schon die Dame Justitia mit den verbundenen Augen, zweifelhaftes Symbol der
Gerechtigkeit, befragte, weiß ich nun auch, daß der mittelbare, der Indizienbeweis ihrer
Ansicht nach nicht von minderem Ruf ist. Indizien (indicium = Anzeichen) sind erwiesene
Tatsachen, aus denen in mittelbarer Schlußfolgerung der Beweis für andere, nicht unmittelbar
beweisbare Tatsachen abgeleitet werden. Allerdings muß man mit der Wahrheit der
indizierenden Tatsache positiv überzeugen können, wenn sie die Grundlage des Beweises
bilden soll.
Justitia sieht die Zukunft nicht
Im Zuge der juristischen Ortung meines Beweisgegenstandes darf ich meinen geschätzten
Kritikern ins Stammbuch schreiben, daß Parteivereinbarungen unzulässig sind, die
vorschreiben sollen, wie ein bestimmtes Beweisergebnis zu würdigen ist, oder wenn
Parteivereinbarungen die freie Beweisführung einschränken können.
Außer Augenscheinobjekten und Urkunden führe ich selbstverständlich Sachverständige in
meinen Indizienbeweis ein. Sachverständige bringen Erfahrungssätze oder Gutachten aus
eigener Forschung ein. Leider erfährt man es immer wieder, daß Sachverständige sich irren.
So werden sich vielleicht »meine« Sachverständigen irren - aber auch die der Gegenpartei
sind Menschen und vor Irrtümern nicht gefeit.
Die Urteile sollte ein »Tatsachengericht« fällen - wenn es eins gäbe! Aber: wer hat denn die
absolute Wahrheit in Erbpacht? Meine Kritiker - juristisch gesprochen: die andere Partei - tun
so, als wären sie die Gralshüter letzter Wahrheit. Sind sie oftmals nicht nur die Stafettenträger
von vorgeblichen »Tatsachen«, die sie von ihren Ahnherren übernehmen und weitertragen?
Wahrheiten, Erkenntnisse, Kenntnisse und »Tatsachen« sind zeitabhängig: sie werden von der
Zeit überholt, und die Zeit dekuvriert sie oft als Irrtümer. Die Zeit macht das Wissen von
gestern immer wieder zu Treppenwitzen wissenschaftlicher Irrgänge. Zeitablauf = Fortschritt
erzwingt Tag für Tag, von »Tatsachen« Abschied zu nehmen, die gestern noch
»unumstößlich« als der Weisheit letzter Schluß galten.
Ein Tatsachengericht, das Herz und Stirn hätte, heute über Wahrheit oder Unwahrheit, über
die Beweiskraft der Indizien zu meinen Theorien zu entscheiden, müßte ja mit Wissen und
Kenntnissen der Zukunft ausgestattet sein! Wer in der Gegenwart richtet, richtet mit
verbundenen Augen, er sieht die Zukunft nicht.
Wenn nur ein einziger weiser Mann im Besitz der absoluten Wahrheit wäre (sein könnte!),
würde ich mich als erster einem Prozeß der Meinungen und »Tatsachen« stellen.
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